DESIGNWERK AGBs
AGB
DESIGNWERK CHRISTL
Franz Christl | Ludwig-Thoma-Straße 6 ½ | 83101 Rohrdorf
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend, mündlich zugesagte Preise unverbindlich. Für alle Lieferungen gelten die jeweiligen Tagespreise, ausgenommen Aufträge, die von uns schriftlich zu festen Preisen bestätigt wurden. Von den allgemeinen Verkaufsbedingungen und Preislisten abweichende Kundenwünsche, Vereinbarungen und Nebenabsprachen erlangen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns Verbindlichkeit. Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Kreditwürdigkeit des Käufers wird bei Auftragsannahme vorausgesetzt. Entstehen nach der Annahme des Auftrages Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, wobei die Auskunft einer Auskunftei als ausreichender Nachweis gilt, kann sofortige Bezahlung verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden. Ein Abschluss aufgrund dieser Verkaufsbedingungen macht dieselben zum rechtsverbindlichen Vertragsbestandteil für alle weiteren Abschlüsse zwischen dem Verkäufer und dem betreffenden Käufer, auch wenn sie für den Einzelfall nicht gesondert vereinbart sind. Die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen gilt als deren ausdrückliche Anerkennung, auch bei nachträglicher Übersendung abweichender Bestellscheine des Käufers.
2. Alle Preise verstehen sich ab Werk oder wie in Angebot oder Auftragsbestätigung beschrieben.
3. Teillieferungen: Sind Bestellungen nicht komplett zu liefern, können Teillieferungen vorgenommen werden, sie gelten als ein in sich abgeschlossenes Geschäft.
4. Abrufaufträge müssen spätestens 2 Monate nach Erteilung abgerufen werden und werden dann entsprechend den Lieferfristen des jeweiligen Werkes ausgeführt. Erfolgen nach Erteilung des Abrufauftrages Preiserhöhungen, akzeptiert der Kunde den neuen Preis oder nimmt den Auftrag noch vor der Preiserhöhung ab.
5. Verpackung: Ist eine Verpackung erforderlich, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
6. Lieferzeit: Angaben über Lieferfristen erfolgen nach bester Kenntnis des Verkäufers, jedoch unverbindlich.
Lieferfristen beginnen mit der Annahme unserer Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Bei Terminüberschreitung kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Auftrag zurücktreten! Ersatzansprüche aus dem stornierten Auftrag können nicht geltend gemacht werden. Höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht verschuldete Umstände wie Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Mangel an Waren oder Rohstoffen entbinden uns von der Vertragspflicht. In solchen Fällen sind wir berechtigt, von der Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten.
7. Auftragsstornierung: Annulliert der Käufer einen erteilten Auftrag oder Teile davon, ist er verpflichtet, bereits in der Produktion sich befindende Ware abzunehmen.
8. Zahlung: Wie in Angebot oder Auftragsbestätigung beschrieben. Oder wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 14 Tagen netto Kasse. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Möglichkeit einer Diskontierung muss gegeben sein. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Werden Wechsel von einer Bank nicht zum Diskont angenommen, kann sofortige Bezahlung verlangt werden. Werden Lieferungen in Teilsendungen vorgenommen, wird der Kaufpreis jeder Teilsendung ohne Rücksicht auf restliche Lieferung fällig. Bei evtl. Reklamation sind die nicht beanstandeten Teile der Sendung vereinbarungsgemäß zu bezahlen.
9. Eigentumsvorbehalt: Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Warenlieferungen getilgt hat. Der Käufer ist berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Die Be - oder Verarbeitung gelieferter und in unserem Eigentum stehender Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wenn die gelieferte Ware bearbeitet, mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden ist, so tritt der Käufer schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand an uns ab.
Für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bzw. die neuen Gegenstände, an denen der Käufer sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht abgetreten hat, gilt ein Verwahrungsverhältnis als vereinbart. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bzw. die aus ihr hergestellten Gegenstände nicht zur Sicherung übereignen oder verpfänden. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustande – so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Besteller bekannt zu geben und die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen diesen Besteller erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten wie Scheck- oder Wechselprotesten gestattet der Käufer einem Bevollmächtigten der Firma jederzeit das Betreten seiner Geschäftsräume, um den Bestand vorhandener Waren aufzunehmen, auszusondern und zurückzuholen.
10. Mängelhaftung
Eine Mängelrüge ist binnen 7 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zu erheben. Sie muss vor einer eventuellen weiterenVerarbeitung der Ware schriftlich, unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Bei Fehlen von Teilen oder Zubehör besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung. Für mangelhaft oder falsch gelieferte Ware und solche, die den von uns gemachten Qualitätsangaben nicht entspricht, wird Nachbesserung oder Ersatz geliefert, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Holz ist ein Naturprodukt deshalb sind farbliche Unterschiede bei furnierten Flächen sowie unterschiedliche Maserung kein Reklamationsgrund. Abweichungen von Maßen, Gewichten sowie Farb- und Strukturunterschieden bei furnierten oder massiven Teilen sind nach DIN oder den handelsüblichen Bestimmungen zulässig.
Bei Massivholzprodukten sind folgende Punkte keine Reklamation: – Leichter Verzug – Schwinden von Füllungen – Abzeichnen von Holzverbindungen – künstliche Äste – Kleine Risse – Farbunterschiede gleicher Materialien – Ausgefräste Harzgallen.
11. Erfüllungsort ist Traunstein.
Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Traunstein, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder einen Sitz im Ausland hat. Wir haben aber auch das Recht, am Sitz des Käufers zu klagen.
12. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
Unsere Endkontrolle stellt selbst die höchsten Ansprüche. Farb- und Strukturunterschiede des Holzes, selbst innerhalb eines Furnierstammes, können jedoch auch wir nicht beeinflussen. Sie sind vielmehr ein Zeichen der Schönheit und Exklusivität eines naturgewachsenen Werkstoffes.
DESIGNWERK CHRISTL | 2015